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Mannesmann und das Rechtsempfinden

Hallo Herr Drees,
tickt es eigentlich bei Ihnen noch richtig? Wieso unterstellen Sie der Bevölkerung eigentlich, sie zeige keinerlei Interesse mehr an einer Strafverfolgung im Mannesmannprozess? Und wieso liegt bei einer Veruntreuung von zig Millionen Euro eigentlich keine schwere Schuld vor. Heißt das etwa jeder Bürger, der sich einer Schuld nicht bewusst ist, kann auch nicht für sein Fehlhandeln belangt werden? Was hat Ihr Urteilsspruch eigentlich noch mit demokratischer Rechtstaatlichkeit zu tun? Oder sind da etwa auch wieder Gelder geflossen? Welcher Handel wurde hier getrieben? Der Bundesgerichtshof hatte die Freisprüche vor knapp einem Jahr aufgehoben und den "objektiven Tatbestand der Untreue" erfüllt gesehen. Sehen Sie Untreue in dieser Größenordnung lediglich als Kavaliersdelikt an? Bei Ihrer Rechtsauffassung braucht sich in Deutschland niemand mehr über Politikverdrossenheit und Zweifel an unserer Rechtsordnung zu wundern.
Dieser Fall macht deutlich, dass etwas faul ist im Staate. Es kann nicht sein, dass Recht gebeugt wird, nur um die Gefahr der Prozesskostenlast im Falle eines Freispruchs zu vermeiden. Sowohl Gericht als auch die Staatsanwaltschaft haben sich auf einen Deal mit der Gerechtigkeit eingelassen, den ein Großteil der Bevölkerung nicht nachvollziehen kann. Cirka 80-90 Prozent der Bundesbürger sind mit diesem Urteil nicht einverstanden und somit kann dieser Richterspruch auch nicht im Namen des Volkes gefallen sein.

Die Vorschriften des § 153a der StPO sollten dringends korrigiert werden!

noch en Gude denn